Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:


» Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?

» Soll  Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und  welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?


» Hafte ich für die Schulden meines Partners?

» Bin ich im Alter abgesichert?

» Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?


» Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?

 » Was geschieht im Falle der Trennung?

» Welche Rechte habe ich im Todesfall?

» Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?


Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebens­partner­schaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammen­leben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen. Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Wir Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für Ihre persönliche Lebenssituation.
Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern.









Glossar der Bundesnotarkammer zu »  Ehe, Partnerschaft und Familie

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