Optimale Rechtsform

Die erste Frage ist die nach  der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu   berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des   Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins   Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.



Firma

Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen ist der Notar behilflich. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des  Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich  unterscheidet. Der Firmenname kann auch  ein unterscheidungskräftiger Phantasiename, der nicht dem    Unternehmensgegenstand entnommen ist sein (z.B. "Paradiso GmbH" für    Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des  Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen.


Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame    Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

» Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
» Änderung der Firma,
» Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
» Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
» Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.


 

Die  Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister  bedürfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar formuliert den Text der  Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister.

Der Notar berät auch umfassend über die mit der Ein­tragung  zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.

Die Notarkosten für die Anmeldung halten sich dabei in bescheidenen Grenzen.




Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

In einem  sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie  die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und  Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer  häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines  eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die  Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.

In der  Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb  der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen  hat.


Unternehmensnachfolge

Wird  die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht  rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es  auch um zahlreiche Arbeitsplätze. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner  Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für  Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst  noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb  einzubinden.





 Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer  testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.



Insgesamt muss dringend davon abgeraten  werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit einem  eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist  insbesondere eine Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen notwendig. Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine  wesentliche Aufgabe des Notars.


Glossar der Bundesnotarkammer zu » Unternehmen

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